Aufgabenbereiche
Bei dem in 2000 eingesetzten Rentenaufsichtsgremium „Conseil d'orientation des retraites" (COR) handelt es sich um eine unabhängige und pluralistische, für Expertisen und Konzertierungen zuständige Instanz. Dieses Gremium befasst sich mit der Analyse und Bewertung der mittel- und langfristigen Perspektiven des französischen Rentensystems.
Das Rentenaufsichtsgremium erstellt für den gesamten Fragenkatalog des Rentensektors (finanzielles Gleichgewicht, Höhe der ausgezahlten Renten, Alter und Versicherungsdauer, Umverteilung usw.) die für eine gemeinsame Diagnose erforderlichen Elemente und macht gegebenenfalls Vorschläge für die Darstellung und ein besseres Verständnis rentenpolitischer Entscheidungen.
Die französische Gesetzgebung teilt dem Gremium verschiedene Aufgabenbereiche zu :
- Erläuterung der mittel- und langfristigen Entwicklungen und Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherungssysteme unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und demografischer Entwicklungen und Analyse ihrer finanziellen Konsequenzen in Abständen von maximal 5 Jahren ;
- Bewertung der Bedingungen, die für die finanzielle Nachhaltigkeit dieser Systeme erforderlich sind ;
- Erwägungen über die Finanzierungsmöglichkeiten der o. g. Rentensystempflichtversicherungssysteme Mitwirkung an der Bereitstellung von Informationen über das Rentensystem und die Auswirkungen von Rentenreformen zur Gewährleistung finanzieller Nachhaltigkeit ;
- Monitoring sämtlicher Indikatoren über die Situation der Rentner, insbesondere bezüglich relativer Einkommen und Wohlstand, Rentenhöhe und geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Altersrente.
Die Analysen und Empfehlungen des Rentenaufsichtsgremiums werden dem Premierminister vorgelegt, dem Parlament übermittelt und später veröffentlicht. Ab 2014 erstellt das Gremium jährlich bis spätestens 15. Juni ein öffentliches Dokument über das Rentensystem, wobei auf Follow-up-Indikatoren zurückgegriffen wird, mit deren Hilfe untersucht wird, inwieweit das Rentensystems die vom Gesetzgeber vorgegebenen Zielsetzungen erfüllt.
Das Gremium veranstaltet jedes Jahr ein öffentliches Kolloquium und erstellt verschiedene Dokumente zur Information der Bevölkerung.
Funktionsweise
Das jährliche Arbeitsprogramm des Rentenaufsichtsgremiums wird von den Gremiumsmitgliedern gemeinsam verabschiedet.
Das Gremium tagt jeden Monat in Vollsitzung zu jeweils einer spezifischen Thematik. Die Vollsitzungen werden jeweils eine Woche vorher von einer Arbeitsgruppe vorbereitet. Diese Arbeitsgruppe umfasst neben den Gremiumsmitgliedern oder deren Vertretern auch die betroffenen Regierungs- und Verwaltungsstellen, sowie das Netzwerk der Rentenkassen und Experten. Desweiteren ist das Gremium dazu aufgerufen, mit dem Netzwerk des Generalkommissariats für Strategie und Vorausplanungen „Commissariat général à la stratégie et à la prospective" zusammenzuarbeiten.
Die von den Gremiumsmitgliedern während der Sitzungen monatlich behandelten, spezifischen Themen wie auch alle weiteren Veröffentlichungen des Gremiums (Berichte, Datenblätter für Informationen und Debatten, Dokumente der Kolloquien usw.) sind öffentlich.
Das Gremium wird unterstützt durch ein achtköpfiges Generalsekretariat, das unter der Aufsicht des Gremiumspräsidenten arbeitet. Dieses Generalssekretariat ist für die Moderation, Expertise und Synthese zuständig. Es übt diese Funktionen insbesondere bei der Vorbereitung der monatlichen thematischen Sitzungen aus. Hierzu erstellt das Generalsekretariat verschiedene Analyse- und Synthese-Dokumente und gibt bei den Administrationen und Forschungseinrichtungen Arbeiten in Auftrag, die die Arbeit des Gremiums bereichern. Es bereitet ausserdem unter der Aufsicht des Gremiums Berichte für deren spätere Verabschiedung vor.
Zusammensetzung
Das Rentenaufsichtsgremium besteht aus Parlamentariern, Vertretern gewerblicher Organisationen und Gewerkschaften, Rentnern und Familien, Mitgliedern der Regierungs- und Verwaltungsstellen und Experten. Dieses Gremium ist dem französischen Premierminister unterstellt.
Das Gremium wird von Herrn Gilbert Cette geführt und umfasst 41 Mitglieder.
Grundsatz- und Referenztexte
Das Rentenaufsichtsgremium wurde am 10. Mai 2000 per Dekret eingesetzt. Der Aufgabenbereich des Gremiums wurde durch die französischen Gesetze "Loi du 21 août 2003" und „Loi 9 novembre 2010" festgelegt und erweitert. Das französische Dekret „Décret du 28 mai 2004" legt die Zusammensetzung und die Struktur des Gremiums fest. Das französische Gesetz „Loi du 20 janvier 2014" verleiht dem Gremium im Rahmen des neuen Beobachtungsverfahrens des Rentensystems einen wesentlichen Teil der Zuständigkeiten und sieht auf Zeit eine paritätische Präsens weiblicher und männlicher Gremiumsmitglieder vor.